Was ist der MD?
Wer einen Pflegegrad beantragt und gesetzlich versichert ist, hat früher oder später Kontakt zum MD, dem Medizinischen Dienste der Krankenversicherung. Bis 2019 wurde dieser mit dem Kürzel MDK beschrieben. Privatversicherte werden über Medicproof betreut und haben keinen Kontakt zum MD. Da die Mitarbeitenden der Kranken- und Pflegeversicherungen in bestimmten medizinischen sowie pflegerischen Anliegen auf fachliche Empfehlungen angewiesen sind, ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD bzw. MDK) eine sehr wichtige Instanz. Innerhalb Deutschlands gibt es 15 Medizinische Dienste über alle Bundesländer verteilt. Auf Bundesebene wird der Medizinische Dienst durch den Medizinischen Bund vertreten.
Die Aufgaben des MD
Die Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung haben im Gesundheitssystem und bei der Gesundheitsversorgung eine beratende Rolle und stehen den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen bei pflegerischen, medizinischen und gesundheitlichen Fragen unterstützend zur Seite. Bei den Begutachtungen liegt das Hauptaugenmerk darauf, eine objektive und fachliche Einschätzung der momentanen Situation zu geben. Die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes sorgt dafür, dass alle Betroffenen in der gleichen Situation die gleichen Bedingungen und Leistungen erhalten. Somit sollen sowohl Über- als auch Unterversorgungen in unserem Gesundheitssystem vermieden werden. Der Beratungseinsatz des Medizinischen Dienstes ist sehr breit aufgestellt. So können die Begutachtenden zu den Entscheidungen und Empfehlungen für medizinische Behandlungen, Feststellungen von vorhandener Erwerbstätigkeit oder auch dem Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit zu Rate gezogen werden. Die Kranken- und Pflegeversicherungen agieren hierbei als Auftraggeber für den Medizinischen Dienst, dieser entscheidet jedoch objektiv und unabhängig.
Die Mitarbeitenden des MD
Die Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes bringen unterschiedliche Professionen mit. Je nachdem welches Fachgebiet die Beratung hat, kommen unterschiedliche Begutachtende in Frage. Hierbei wird darauf geachtet, dass die Profession des Begutachtenden zum Handlungsfeld passt. Bei der Begutachtung von Pflegesituationen werden z.B. in der Regel Pflegefachkräfte eingesetzt. Diese können aufgrund ihrer beruflichen Vorerfahrung Pflegesituationen erfassen und entsprechend einschätzen. Zu einer Einschätzung der Erwerbstätigkeit werden im Vergleich eher Ärzte/innen eingesetzt. Auch die Form der Begutachtung kann je nach Einsatzgebiet abweichen. So gibt es Begutachtungen nach Aktenlage, aber auch persönliche Begutachtungen sind möglich. Gerade im Bereich der Pflege finden eher persönliche Begutachtungen statt. Dies hat sich aufgrund der Pandemie in den letzten Monaten verändert, sodass hier vermehrt telefonische Begutachtungen stattfinden mussten.
MD – Die Begutachtung des Pflegegrades
Wird ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, beauftragt die zuständige Pflegeversicherung nach Eingang des Antrages den MD mit einer Begutachtung der Pflegesituation. Dieser Verfahrensablauf ist gleich, egal ob es um die erste Begutachtung der Pflegesituation geht oder ob ein bereits bestehender Pflegegrad überprüft oder verändert werden soll. Pflegebegutachtungen finden in der Regel in einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Pflegebedürftigen, den Angehörigen und dem Begutachtenden statt. Die Grundlage für die Begutachtung einer Pflegesituation bildet der Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit einer Person. Je nachdem wie hoch der Hilfebedarf eines Betroffenen ist, ist die Selbstständigkeit geringer oder schwerer eingeschränkt. Den höchsten Grad der Einschränkungen bilden hierbei Pflegebedürftige im Pflegegrad 5, den niedrigsten Pflegebedürftige im Pflegegrad 1. Die Begutachtung der Pflegesituation stützt sich auf sechs Module, die im Einzelnen betrachtet werden. Die endgültige Berechnung des Pflegegrades erfolgt anschließend aufgrund eines Punktesystems. Das ausführliche Pflegegutachten wird vom Medizinischen Dienst erstellt und dem Betroffenen nach Genehmigung der Pflegekasse zusammen mit dem Genehmigungsschreiben zur Verfügung gestellt.