Was ist Medicproof?
Möchte eine privatversicherte Person einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, so wird ihr der Begriff Medicproof sehr schnell begegnen. Medicproof ist für alle privaten Pflegeversicherungen deutschlandweit im Einsatz, wenn es um die Begutachtung einer Pflegesituation geht. Medicproof bildet somit das Gegenstück zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MD oder früher MDK), welcher sich um die Begutachtung bei gesetzlich Versicherten kümmert. Beide Unternehmen werden zwar durch die entsprechenden Pflegeversicherungen mit einer Begutachtung beauftragt, arbeiten jedoch unabhängig von diesen und verfolgen einheitliche Standards.
Medicproof – Das Unternehmen
Die Medicproof GmbH beschreibt ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen e.V. mit Sitz in Köln. In ihrer Funktion sind die Begutachtenden von Medicproof für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit privatversicherter Personen zuständig und deutschlandweit im Einsatz. Über 40 private Krankenversicherungen beauftragen Medicproof mit der Einschätzung einer Pflegesituation, woraus jährlich um die 200.000 Pflegegutachten resultieren. Die Medicproof GmbH koordiniert und steuert die aufkommenden Begutachtungsanfragen und steht, wie der MD, den Kranken- sowie Pflegeversicherungen beratend in medizinischen sowie pflegerischen Angelegenheiten zur Verfügung. Die Begutachtenden werden durch von Medicproof fachlich geschult und bei aufkommenden Problemstellungen unterstütz und begleitet. Die freiberuflichen Begutachtenden agieren neutral im Hinblick auf die Versicherungsunternehmen und halten entsprechende Standards ein. Durch die standardisierte Arbeitsweise wird eine Gleichberechtigung der Betroffenen geschaffen und gleichzeitig eine medizinische wie pflegerische Über- und Unterversorgung vermieden.
Welche Aufgaben hat Medicproof?
Zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit bei einer privatversicherten Person ist zuerst ein Antrag bei der entsprechenden privaten Pflegeversicherung notwendig. Aufgrund des Antrages fordern die Mitarbeitenden der Pflegeversicherung eine Begutachtung von Medicproof an. Medicproof sendet dann einem freiberuflichen, unabhängigen Begutachtenden aus, um die Pflegesituation in der Häuslichkeit zu erfassen. Bei der Begutachtung legt Medicproof Wert auf eine objektive Einschätzung und geht nach einheitlichen Standards vor.
Medicproof – Die Begutachtung der Pflegesituation
Bei der Begutachtung der Pflegesituation orientieren sich die Begutachtenden von Medicproof an den gleichen Richtlinien, wie die Mitarbeitenden des MDK, diese sind im SGB IX festgelegt. Das Hauptaugenmerk der Einschätzung einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit liegt auf dem Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit. Die Selbstständigkeit kann dabei aus gesundheitlichen oder anderen Gründen eingeschränkt sein und wird in sechs Modulen des alltäglichen Lebens abgefragt. Der Pflegegrad 1 bildet hierbei eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und somit den niedrigsten Pflegegrad. Den höchsten Pflegegrad beschreibt der Pflegegrad 5 mit einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit sowie besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Die Berechnung des Pflegegrades erfolgt im Anschluss an die Begutachtung anhand eines Punktesystems. Der Begutachtende erstellt im Anschluss ein ausführliches, fachliches Pflegegutachten, welches der Pflegeversicherung des Antragsstellenden zur Verfügung gestellt wird. Die Pflegeversicherung erlässt anschließend einen entsprechenden Bescheid über den vorliegenden Pflegegrad und versendet die Unterlagen sowie das Pflegegutachten an den Versicherten.